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BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97, XII ARZ 2/97, XII ARZ 3/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzuständigkeitserklärung eines Amtsgerichts - Bindung eines Amtsgerichts an einen Verweisungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.05.1991 - XII ARZ 9/91
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - Geltung der Regeln des Gesetzes über die …
Auszug aus BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Das folgt aus der Regelung des § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO, die ebenso wie § 36 Nr. 6 ZPO auch in Verfahren über eine der in § 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO bezeichneten Familiensachen zur Anwendung kommt (BGHZ 71, 15 ff.; Senatsbeschluß vom 15. Mai 1991 - XII ARZ 9/91 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO Bindungswirkung 4).Sie rechtfertigte deshalb keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse generell wirksam sind (Senatsbeschluß vom 15. Mai 1991 a.a.O.).
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Gründe, die der Bindungswirkung des nach Gewährung des rechtlichen Gehörs an beide Parteien ergangenen Veweisungsbeschlusses ausnahmsweise entgegenstehen könnten (BGHZ 71, 69, 72), liegen nicht vor. - BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Das folgt aus der Regelung des § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO, die ebenso wie § 36 Nr. 6 ZPO auch in Verfahren über eine der in § 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO bezeichneten Familiensachen zur Anwendung kommt (BGHZ 71, 15 ff.;… Senatsbeschluß vom 15. Mai 1991 - XII ARZ 9/91 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO Bindungswirkung 4).
- BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Das Verfahren über die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts richtet sich daher gemäß § 621 a Abs. 1 ZPO nicht nach § 5 FGG, sondern nach § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 = BGHR ZPO § 36 Nr. 6, Unzuständigerklärung, rechtskräftige 4). - BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93
Bindungswirkung einer Verweisung in einem Verfahren betreffend die elterliche …
Auszug aus BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Wenn die Kinder der Parteien nicht aufgrund der Vereinbarung vom 4. Oktober 1996 kraft Einigung beider sorgeberechtigter Eltern seit dem Umzug der Mutter nach F. allein deren Wohnsitz teilen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR BGB § 11 Satz 1 Doppelwohnsitz 4), sondern weiterhin zwei unterschiedliche, von beiden Eltern abgeleitete Wohnsitze haben, wäre die gegenteilige Ansicht des Amtsgerichts Siegen, auf die der Verweisungsbeschluß vom 18. Dezember 1996 gestützt wurde, rechtsfehlerhaft, aber nicht willkürlich. - BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf …
Auszug aus BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Soweit der Antragsteller (in den Verfahren XII ARZ 1/97 und XII ARZ 2/97) die Verweisung nicht ausdrücklich beantragt, sondern lediglich anheimgestellt hat, läßt dies die Bindungswirkung nicht entfallen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1). - BGH, 14.11.1984 - IVb ARZ 55/84
Verweisung einer abgetrennten Verbundsache über nachehelichen Unterhalt - …
Auszug aus BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Mit den Amtsgerichten Siegen und Betzdorf haben sich zwei Gerichte, von denen eines für die Entscheidung zuständig ist, durch - den Parteien jeweils zur Kenntnis gebrachte - Beschlüsse vom 18. Dezember 1996 (AG Siegen) und vom 23. Dezember 1996 (AG Betzdorf) i.S. von § 36 Nr. 6 ZPO rechtkräftig für unzuständig erklärt (soweit das AG Betzdorf aus Zuständigkeitsgründen die Übernahme der Sache verweigert hat, stellt dies eine ausreichende Unzuständigkeitserklärung dar, vgl. Senatsbeschluß vom 14. November 1984 - IVb ARZ 55/84).